Spezialtransporte
Wo bei anderen die Leistung aufhört, fängt Sie bei uns erst an:
Wir bieten Ihnen auch ein weitreichendes Know How im Bereich von Sondertransporten an, fordern Sie uns!
Wenn Sie
- Explosivstoff-Transporte nach dem Sprengstoffgesetz nach §7 mit EX II
- oder EX III Fahrzeugen und ggf. Fahrtwegbestimmung,
- oder Großraum und Schwertransporte nach §70 STVZO, bzw. Transporte an Sonn- und Feiertagen, welche dem Fahrverbot nach § 30 StVO entsprechen,
Unsere Fahrzeuge sind zum Beispiel alle nach dem Sprengstoffgesetzt abgenommen, verfügen über Ausnahmegenehmigungen für Transporte an Sonn- und Feiertagen und haben Dauer-Genehmigungen für Überbreite bis 3,00 mtr. und 56 to Gesamtgewicht.