Beschleunigte Grundqualifikation LKW gem. BKrFQG

Sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE nach dem 10.09.2009 erworben haben, benötigen Sie ab 10.09.2014 zur Führung von Fahrzeugen im gewerblichen Bereich die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Schulung). Diese ist dann mit einer Prüfung vor der IHK abzulegen.

  • Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich lt. Anlage 1 BKrFQVTheoriestunden
1 Rationeller Fahren auf Basis der Sicherheitsregeln 
1.1 Kinematische Kette9
1.2 (Sicherheits-)Technik16 (inkl. 5 Std. Fahrphysik)
1.3 Anwendung der Kenntnisse 1.1.+1.2 
1.4 Ladungssicherung16
Zwischensumme41
  
2 Anwendung der Vorschriften 
2.1 Sozialvorschriften14
2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr11
Zwischensumme25
  
3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik 
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle7
3.2 Kriminalität und illegale Einwanderer4
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen7
3.4 Körperliche und geistige Verfassung10
3.5 Verhalten in Notfällen11
3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt18
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs7
Zwischensumme64
Gesamtsumme130 + 10 praktische Stunden