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Berufskraftfahrer-Schulungen bei der BLS Berufskraftfahrer Qualifizierung

Wir bitten um Verständnis, dass Schulungen nur noch stattfinden, wenn sich mindestens 6 Teilnehmer angemeldet haben. 

Bitte melden Sie sich außerdem über unsere Homepage www.spedition-budde.de oder per E-Mail schulungen@buddenet.de (mit vollständigen Daten) an.
Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) hat der Gesetzgeber die Vorgaben des EU-Rechts zur Grundqualifikation und Weiterbildung von Fahrern in deutsches Recht umgesetzt.

Berufskraftfahrer, auch  selbstfahrende Unternehmer und Aushilfsfahrer müssen regelmäßig, alle fünf Jahre, eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Diese wird mit der Eintragung im Führerschein dokumentiert.

Die BLS Budde GmbH ist anerkanntes Schulungscenter durch den Regierungs-präsidenten in Köln AZ: 25.01.BKrFQG-177. und führt entsprechende Maßnahmen nach § 7 Abs.1 Nr.5 iVm Abs. 2 BKrFQG durch.

Wir unterscheiden gemäß BKrFQG nach Besitzständler, welche mit der 35 Stundenschulung ihre Qualifikation nachweisen können und den Führerscheininhabern, welche ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Stunden absolvieren müssen, mit anschl. Prüfung vor der IHK.

Besitzstand

Kraftfahrer, welche die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C/CE vor dem 10.09.2009 erworben haben sind von der Grundqualifikation, beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation befreit. Zum 09.09.2014 haben diese auch die entsprechenden Weiterbildungen nachzuweisen. Empfehlenswert ist diese analog zur Gültigkeitsdauer der Führerlaubnis durchzuführen und hierdurch unnötige Kosten zu vermeiden. Hierbei gilt es auch die Übergangsfrist bis zum 10.09.2016 zu beachten, hierzu ein konkretes Beispiel: Ein Kraftfahrer, dessen Fahrerlaubnis zum 15.6.2015 abläuft muss zu diesem Zeitpunkt seine Weiterbildung absolviert haben und kann diese direkt im Führerschein eintragen.

Kraftfahrer, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 erworben haben und das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen die Weiterbildung bis spätestens zum 10. September 2014 nachweisen. Vollenden sie ihr 50. Lebensjahr zwischen dem 10. September 2014 und dem 10. September 2016 ist die Weiterbildung spätestens bis zum 50. Geburtstag durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachzuweisen.

Teil I Wirtschaftlichkeit Preis: 69,00 €

Kenntnisbereiche 1.1 / 1.2 / 1.3

  • Kinetische Kette
  • Fahrwiderstände
  • Funktionsweise der Sicherheitsausstattung
  • Ökonomisches/ökologisches Fahren
  • Alternative Antriebe
  • Markt und Umfeld
  • Image des Fahrers
Teil II Ladungssicherung Preis: 69,00 €

Kenntnisbereich 1.4

  • Rechtliche Grundlagen
  • Kräfte
  • Fahrzeugaufbauten
  • Zurrmittel/Hilfsmittel
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnung
  • Güter
Teil III Sozialvorschriften Preis: 69,00 €

Kenntnisbereich 2.1

  • Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006
  • AETR
  • Arbeitszeitgesetz
  • Analoge Kontrollgeräte
  • Digitale Kontrollgeräte
  • Kontrollen
Teil IV Recht/Dokumente  Preis: 69,00 €
  • Grundqualifikation und Weiterbildung
  • Beförderungsgenehmigung
  • Frachtrecht
  • Beförderungsdokumente/Begleitpapiere
  • Zollrecht
  • Straßenverkehrsrecht
Teil V Sicherheit / positives Image  Preis: 69,00 €
  • Verkehrsunfälle/Arbeitsunfälle
  • Sicherheitstechnik
  • Kriminalitätsvorbeugung
  • Schleusung
  • Gesundheitsschutz/Prävention
  • Notfälle
  • Wartung des Fahrzeuges
Teil VI Transporter Preis: 69,00 € 
  • Berufskraftfahrer Qualifikation
  • Sicheres Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Ladungssicherung im Transporter
  • Gefahrgutbeförderung im Transporter
  • Fahrzeugtechnik